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   BGH, 07.02.2006 - KVZ 40/05   

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https://dejure.org/2006,9571
BGH, 07.02.2006 - KVZ 40/05 (https://dejure.org/2006,9571)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2006 - KVZ 40/05 (https://dejure.org/2006,9571)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - KVZ 40/05 (https://dejure.org/2006,9571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revisioin im Fusionskontrollverfahren; Beurteilung eines im Verfahren beigeladenen Unternehmens als "Dritter"; Herleitung von subjektiven Rechten aus § 36 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschärnkungen (GWB)

  • Judicialis

    GWB § 36 Abs. 1; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 4; ; GWB § 74 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 36 Abs. 1 § 65Abs. 3 S. 4
    Beteiligung am Zusammenschlussvorhaben nicht beteiligter Unternehmen am Fusionskontrollverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVZ 40/05
    Ebenso ergibt sich zweifelsfrei aus der Senatsrechtsprechung, dass aus § 36 Abs. 1 GWB keine subjektiven Rechte i.S. des § 65 Abs. 3 Satz 4 GWB hergeleitet werden können (BGHZ 155, 214, 217 - HABET/Lekkerland; BGH, Beschl. v. 22.2.2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544 - Zeiss/Leica; Beschl. v. 28.6.2005 - KVZ 34/04, WuW/E DE-R 1571, 1572 - Ampere).
  • BGH, 22.02.2005 - KVZ 20/04

    Beschwerdebefugnis im Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVZ 40/05
    Ebenso ergibt sich zweifelsfrei aus der Senatsrechtsprechung, dass aus § 36 Abs. 1 GWB keine subjektiven Rechte i.S. des § 65 Abs. 3 Satz 4 GWB hergeleitet werden können (BGHZ 155, 214, 217 - HABET/Lekkerland; BGH, Beschl. v. 22.2.2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544 - Zeiss/Leica; Beschl. v. 28.6.2005 - KVZ 34/04, WuW/E DE-R 1571, 1572 - Ampere).
  • BGH, 28.06.2005 - KVZ 34/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Kartellverfahren

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVZ 40/05
    Ebenso ergibt sich zweifelsfrei aus der Senatsrechtsprechung, dass aus § 36 Abs. 1 GWB keine subjektiven Rechte i.S. des § 65 Abs. 3 Satz 4 GWB hergeleitet werden können (BGHZ 155, 214, 217 - HABET/Lekkerland; BGH, Beschl. v. 22.2.2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544 - Zeiss/Leica; Beschl. v. 28.6.2005 - KVZ 34/04, WuW/E DE-R 1571, 1572 - Ampere).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Mit den aufgezeigten engen Voraussetzungen einer notwendigen Beteiligung im Sinne des EnWG korrespondiert, dass gesetzliche Normen zum Schutz des Wettbewerbs - wie es etwa in Bezug auf § 36 GWB angenommen worden ist - allein im öffentlichen Interesse bestehen können, also dem Wettbewerber nicht zwangsläufig subjektive Rechte verleihen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVZ 40/05, juris Rn. 2; kritisch Bremer/Scheffczyk, NZKart 2017, 464, 466).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - 3 Kart 87/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Entwertung einer

    Insbesondere haben die entscheidungserheblichen Rechtsfragen keine grundsätzliche Bedeutung, weil deren richtige Beantwortung nicht zweifelhaft ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVZ 40/05, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - VI-3 Kart 256/20, juris Rn. 75 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2021 - Kart 256/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Errichtung einer

    Im Übrigen sind die bestehenden Rechtsfragen nicht klärungsbedürftig, weil ihre richtige Beantwortung nicht zweifelhaft ist (vgl. BGH, Beschluss v. 07.02.2006, KVZ 40/05, Rn. 2, juris; Johanns/Roesen, in: BerlK-EnR, 4. Aufl., § 86 EnWG, Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 117/21

    Die Vertragskonformität des Verhaltens eines Netzbetreibers unterliegt nicht

    Insbesondere haben die entscheidungserheblichen Rechtsfragen keine grundsätzliche Bedeutung, weil deren richtige Beantwortung nicht zweifelhaft ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVZ 40/05, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 27. April 2022 - VI-3 Kart 87/21 (V), juris Rn. 81).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 256/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Bestätigung eines

    Im Übrigen sind die bestehenden Rechtsfragen nicht klärungsbedürftig, weil ihre richtige Beantwortung nicht zweifelhaft ist (vgl. BGH, Beschluss v. 07.02.2006, KVZ 40/05, Rn. 2, juris; Johanns/Roesen, in: BerlK-EnR, 4. Aufl., § 86 EnWG, Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2023 - 3 Kart 24/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Zuordnungsgegenstand der

    Die verfahrensgegenständliche Rechtsfrage ist bereits nicht klärungsbedürftig, da ihre richtige Beantwortung - wie aus den Ausführungen unter B. folgt - nicht zweifelhaft ist (vgl. BGH Beschluss vom 07.02.2006 - KVZ 40/05, BeckRS 2006, 02595 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2021 - 3 Kart 796/19

    Berücksichtigung durch den Verteilernetzbetreiber übernommener Personalkosten des

    Diese Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, weil ihre richtige Beantwortung nicht zweifelhaft ist (vgl. BGH, Beschluss v. 07.02.2006, KVZ 40/05, Rn. 2; Johanns/Roesen, in: BerlK 4. Aufl. § 86 EnWG, Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 75/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Vertragskonformität des

    Insbesondere haben die entscheidungserheblichen Rechtsfragen keine grundsätzliche Bedeutung, weil deren richtige Beantwortung nicht zweifelhaft ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVZ 40/05, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 27. April 2022 - VI-3 Kart 87/21 (V), juris Rn. 81).
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